Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Geltungsbereich und Ziel
www.atobu.de der ATOBU GmbH
Die ATOBU GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) verpflichtet sich, ihre Websites und digitalen Angebote im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung gilt für sämtliche Webpräsenzen und digitalen Dienste, die unter der Verantwortung der ATOBU GmbH stehen.
Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von individuellen körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten – einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen
Die Barrierefreiheit digitaler Angebote wird insbesondere geregelt durch:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit dem 28. Juni 2025
EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes
Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wurden u.a. folgende Maßnahmen auf unseren Webpräsenzen durchgeführt bzw. eingeplant:
1. Technische Barrierefreiheit
Strukturierte und semantisch korrekte HTML5-Auszeichnung (z. B. Überschriftenhierarchie, Landmarken, Tabellenstruktur)
Nutzung von ARIA-Rollen (Accessible Rich Internet Applications) zur Verbesserung der Navigation mit Screenreadern
Responsives Design für unterschiedliche Endgeräte und Bildschirmgrößen
Kontraste gemäß WCAG 2.1 (mindestens AA-Konformität)
Verzicht auf rein farbliche Codierung von Informationen
2. Bedienbarkeit
Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente
Navigation mit verständlicher Menüführung und Breadcrumbs
Formulare mit klaren Labels und Fehlerhinweisen
3. Verständlichkeit
Leichte Sprache auf zentralen Seiten verfügbar (in Arbeit)
Alternativtexte für alle relevanten Bilder und Grafiken
Transkripte und Untertitel für eingebettete Videos (sofern redaktionell möglich)
4. Kompatibilität
Unterstützung aktueller Versionen gängiger Screenreader (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver)
Regelmäßige Tests mit Browsern wie Chrome, Firefox, Safari und Edge
Selbstbewertung und Testverfahren
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:
Manuelle Tests anhand der WCAG 2.1 Level AA
Technische Validierung mittels Tools wie WAVE, axe, Lighthouse
Prüfung durch Testpersonen mit assistiven Technologien
Die letzte umfassende Überprüfung fand am [Datum eintragen, z. B. 01.05.2025] statt. Sie wird mindestens jährlich wiederholt oder bei größeren Änderungen der Seitenstruktur erneut durchgeführt.
Feedback-Mechanismus
Wir freuen uns über Hinweise auf etwaige Barrieren und bemühen uns um kurzfristige Behebung. Für Rückmeldungen nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:
Verantwortlich für die Barrierefreiheit:
ATOBU GmbH
E-Mail: service@atobu.de
Betreff: „Barrierefreiheit Website“
Bitte schildern Sie möglichst konkret:
Die betroffene Webseite oder Funktion
Die Art der Einschränkung
Das verwendete Endgerät und ggf. genutzte Hilfsmittel
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Rückmeldung unbeantwortet bleiben oder Sie mit unserer Antwort unzufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Ausblick und fortlaufende Verbesserung
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Wir bei der ATOBU GmbH prüfen regelmäßig neue Anforderungen aus Technik, Gesetzgebung und Nutzerfeedback. Ziel ist eine bestmögliche digitale Teilhabe.
Wir setzen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes mit Augenmaß, technischer Sorgfalt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit (§ 3 Abs. 3 BFSG) um. Dabei streben wir eine sinnvolle Balance zwischen gesetzlicher Konformität, Nutzerfreundlichkeit und unternehmerischer Effizienz an.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt überarbeitet am: 07.05.2025
Verantwortlich: ATOBU GmbH, Datenschutz- und Compliance-Abteilung